Allgemeine Teilnahmebedingungen für das Schwartau Extra Facebook- und Instagram-Gewinnspiel
§ 1 ANWENDUNGSBEREICH DIESER ALLGEMEINEN GEWINNSPIELBEDINGUNGEN
1.1 Veranstalterin dieses Online-Gewinnspiels ist die Schwartauer Werke GmbH & Co. KG, Lübecker Str. 49 – 51, 23611 Bad Schwartau („SCHWARTAU“), E-Mail-Adresse: info@schwartau.de, Telefonnummer 0451-204-0, Amtsgericht Lübeck: HRA 10532 HL.
1.2 Die Teilnahme am Gewinnspiel erfolgt ausschließlich zu den hier aufgeführten Bedingungen. Jede*r Teilnehmer*in erklärt sich durch die Teilnahme mit der Geltung dieser Teilnahmebedingungen einverstanden. Der*Die Teilnehmer*in bestätigt, dass er*sie die für die Teilnahme genannten Voraussetzungen erfüllt.
Ein Produkterwerb ist für die Teilnahme nicht erforderlich.
§ 2 TEILNAHMEBERECHTIGUNG, AUSSCHLUSS VON DER TEILNAHME
2.1 Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich natürliche Personen mit Wohnsitz in Deutschland.
2.2 Das Mindestalter für die Teilnahme beträgt 18 Jahre.
2.3 Mitarbeiter*innen von SCHWARTAU, deren Familien- und Haushaltsmitglieder sowie Mitarbeiter*innen von Unternehmen, die an der Konzeption und Durchführung dieses Gewinnspiels beteiligt sind (z.B. Werbeagenturen oder Veranstaltungsgesellschaften), sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
2.4 SCHWARTAU ist berechtigt, die Teilnahmeberechtigung und Einhaltung dieser Teilnahmebedingungen zu überprüfen.
Stellt sich heraus, dass Teilnehmer*innen, nicht zur Teilnahme berechtigt sind oder die gegen Teilnahmebedingungen verstoßen haben (z.B. durch falsche Angaben, Verstöße gegen die Nutzungsbedingungen von Meta, Manipulationen oder Verwendung unerlaubter Hilfsmittel wie Robots), ist Schwartau berechtigt, diese Teilnehmer*innen vom Gewinnspiel auszuschließen.
Stellt sich die fehlende Teilnahmeberechtigung oder der Verstoß erst nach Gewinnermittlung heraus, ist SCHWARTAU berechtigt, den Gewinn nicht auszuhändigen oder, sollte der Gewinn schon ausgeschüttet worden sein, den Gewinn vollständig oder teilweise zurückzufordern bzw. die mit dem Gewinn verbundenen Kosten erstattet zu verlangen. SCHWARTAU ist in diesen Fällen berechtigt, im Einklang mit Ziffer 6 eine*n neue*n Gewinner*in zu ermitteln.
§ 3 MODALITÄTEN DER TEILNAHME AM GEWINNSPIEL
3.1 An dem Online-Gewinnspiel kann jede*r Teilnahmeberechtigte über Instagram oder Facebook teilnehmen. Die Teilnahme erfolgt, indem er*sie dem jeweiligen Schwartau Kanal auf Instagram bzw. Facebook folgt, den Gewinnspielbeitrag liked und unter dem Gewinnspielbeitrag kommentiert, wer bei ihm*ihr das erste Türchen öffnen darf.
Einsendungen per Post oder in anderer Weise sind nicht zugelassen und werden bei der Gewinnauslosung nicht berücksichtigt.
3.2 Der*Die Teilnehmer*in muss die Nutzungsbedingungen von Instagram und Facebook einhalten, die für Instagram unter https://www.facebook.com/help/instagram/478745558852511 und für Facebook unter https://www.facebook.com/terms.php einsehbar sind. Das bedeutet insbesondere, dass Fotos, Hashtag-Texte und sonstige Einträge mit anstößigen Inhalten, Inhalten die zu illegalen Handlungen aufrufen oder dies billigen, ausdrücklich untersagt sind. SCHWARTAU wird solche Einträge auf den SCHWARTAU Kanälen umgehend löschen.
§ 4 GEWINNE
4.1 Zu gewinnen gibt es insgesamt vierzig (40) Extra Adventskalender. Über Instagram werden zwanzig (20) Extra Adventskalender und über Facebook zwanzig (20) Extra Adventskalender verlost. Pro Plattform erhält jede*r Gewinner*in einen (1) Extra Adventskalender.
4.2 Eine Barauszahlung, Änderung oder Umtausch des Gewinns ist nicht möglich.
§ 5 AKTIONSZEITRAUM UND TEILNAHMEFRIST
5.1 Das Gewinnspiel startet am 02.11.2026 und endet am 08.11.2026.
5.2 Eine Teilnahme ist nur während des Aktionszeitraums möglich. Alle Teilnehmer*innen, die außerhalb dieses Aktionszeitraumes registriert werden, werden bei der Ermittlung der Gewinner*innen nicht berücksichtigt.
§ 6 ERMITTLUNG DER GEWINNER*INNEN
6.1 Die Gewinner*innen werden für Instagram und Facebook jeweils separat ermittelt. Unter allen berechtigten Teilnehmerinnen der jeweiligen Plattform werden die Gewinner*innen per Zufallslos ausgewählt.
6.2 Die Ermittlung der Gewinner*innen ist endgültig; der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
§ 7 BENACHRICHTIGUNG DER GEWINNER*INNEN, VERSAND DES GEWINNS
7.1 Die Gewinner*innen werden direkt nach Beendigung des Gewinnspiels über eine Direktnachricht kontaktiert und um Übermittlung ihrer Kontaktdaten per Direktnachricht gebeten.
Der*Die Teilnehmer*in erklärt sich ausdrücklich mit der Benachrichtigung zu dem Gewinn per Direktnachricht einverstanden. Der*Die Teilnehmer*in hat seine Erreichbarkeit zu gewährleisten – ist die Gewinnbenachrichtigung unzustellbar, ist SCHWARTAU nicht verpflichtet, weitere Nachforschungen anzustellen und den*die Gewinner*in anderweitig ausfindig zu machen.
7.2 SCHWARTAU fordert den*die Gewinner*in in dieser individuellen Gewinnbenachrichtigung auf, ihr per Direktnachricht innerhalb von drei (3) Werktagen ab Versand dieser Gewinnbenachrichtigung mitzuteilen, ob er*sie den Gewinn annimmt,
und
den Vor- und Zunamen, die postalische Anschrift und Telefonnummer anzugeben, damit SCHWARTAU dem*der Gewinner*in den Gewinn zusenden und bei Rückfragen Kontakt aufnehmen kann.
Erhält SCHWARTAU innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung des*der Gewinners*in gemäß Ziffer 7.2, verfällt der Gewinnanspruch. Gleiches gilt, wenn ein*e Gewinner*in erklärt, den Gewinn nicht annehmen zu wollen. SCHWARTAU ist berechtigt, stattdessen im Einklang mit Ziffer 6 eine*n neue*n Gewinner*in zu ermitteln.
7.3 SCHWARTAU wird dem*der Gewinner*in nach Mitteilung der postalischen Adresse den Gewinn direkt und spätestens innerhalb zwei (2) Wochen per Post zuschicken. Der Versand des Gewinns erfolgt ausschließlich an Adressen in Deutschland.
Ist die angegebene Adresse unzutreffend oder der Gewinn aus anderen Gründen nicht zustellbar, verfällt der Gewinnanspruch. SCHWARTAU ist berechtigt, stattdessen im Einklang mit Ziffer 6 eine*n neue*n Gewinner*in zu ermitteln.
§ 8 KEINE TEILNAHMEKOSTEN
8.1 Die Teilnahme ist kostenlos und unabhängig von dem Erwerb von Waren oder Dienstleistungen.
8.2 SCHWARTAU übernimmt die Versandkosten des Gewinns an die Gewinner*innen, sodass die Inanspruchnahme des Gewinns keine Kosten verursacht.
§ 9 DATENSCHUTZ, VERÖFFENTLICHUNG DER GEWINNER*INNEN
9.1 Eine Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten aller Teilnehmer*innen und Gewinner*innen erfolgt nur, soweit und solange dies für die Durchführung des Gewinnspiels und die Abwicklung der Gewinnversendung erforderlich ist. Nach Ende des Aktionszeitraumes werden sämtliche personenbezogenen Daten gelöscht.
Soweit dies für die Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels erforderlich ist, wird SCHWARTAU die von den Teilnehmenden übermittelten Daten im gesetzlich zulässigen Umfang an die Gewinnspielpartner*innen oder die mit der Datenverarbeitung beauftragten Unternehmen (z. B. Marketingagenturen) zur weiteren Verarbeitung übermitteln.
§ 10 HAFTUNG, VORZEITIGE BEENDIGUNG DES GEWINNSPIELS
10.1 SCHWARTAU haftet nicht für Schäden, die sich aus der Teilnahme oder vorübergehenden Zugriffsverhinderung auf das Online-Gewinnspiel ergeben, es sei denn, diese sind auf von SCHWARTAU zu vertretendes vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln zurückzuführen.
Dies gilt nicht bei einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit
bei Ersatzansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz oder
bei einer Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten, also Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der*die Teilnehmer*in regelmäßig vertraut.
10.2 SCHWARTAU behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel jederzeit aus wichtigem Grund ohne Vorankündigung zu unterbrechen, zu modifizieren oder vollständig abzubrechen. Wichtige Gründe sind insbesondere solche, die den planmäßigen Ablauf und eine ordnungsmäßige Durchführung des Gewinnspiels gefährden, etwa das Auftreten eines Computervirus oder nicht autorisierte Einwirkungen Dritter auf das Gewinnspiel.
§ 11 SONSTIGES
11.1 Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Instagram oder Facebook und wird in keiner Weise von Instagram oder Facebook gesponsert, unterstützt oder organisiert. Instagram und Facebook haften nicht für das Gewinnspiel und stehen auch nicht als Ansprechpartner für das Gewinnspiel zur Verfügung.
11.2 SCHWARTAU ist berechtigt, die Teilnahmebedingungen zu ändern oder zu ergänzen, soweit dies im Interesse der Teilnehmenden zu einer einfachen und sicheren Abwicklung und insbesondere zur Verhinderung von Missbräuchen erforderlich ist.
11.3 Auf die vorliegenden Teilnahmebedingungen ist ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN Kaufrechts anwendbar.
11.4 Sollte eine der vorliegenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.